Whistleblowing

Sicherer kanal für hinweise

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Unbegründete Meldungen oder Meldungen, die in böser Absicht erfolgen, werden gemäß den geltenden Rechtsvorschriften verfolgt. Das Unternehmen kann Sanktionen verhängen, wenn die strafrechtliche Verantwortlichkeit der meldenden Person wegen Verleumdung, übler Nachrede oder vergleichbarer Straftaten im Zusammenhang mit der Meldung an Justiz- oder Rechnungsprüfungsbehörden festgestellt wird. Gleiches gilt bei zivilrechtlicher Haftung infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auch aufgrund eines erstinstanzlichen Urteils.

Zugang zum geschützten Bereich
1 Der Anzeigende greift anonym auf die Webanwendung zu, indem er die zu meldende Straftat, die Beweismittel (deren Metadaten gelöscht werden) und die dazugehörigen Informationen eingibt
2 Als Ergebnis des Versands der Meldung erhält der Meldende vom System einen Identifikationscode, der sich auf die Meldung bezieht
3 Der Zugriff auf die im System eingegangenen Meldungen erfolgt durch den Whistleblowing-Report-Manager, eine autonome Einheit, die speziell für die Verwaltung von Meldungen ausgebildet ist und diese absolut vertraulich behandelt.
4 Aufgrund des Entkopplungsprinzips behandelt das System die Identifikationsdaten des Meldenden getrennt vom Inhalt der Meldung, so dass die Meldung anonym verarbeitet werden kann und anschließend nur in den Fällen, in denen dies unbedingt erforderlich ist, mit der Identität des Meldenden in Verbindung gebracht werden kann, wenn der Meldende zusätzliche Daten anfordert, die akzeptiert oder abgelehnt werden können
5 Der Report Manager erhält eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald er einen neuen Bericht erhält.